Die AGS – ArbeitsGemeinschaft Selbständige Film/TV – hat bei ihrem 2. Treffen am 27.6.2013 in München insbesondere über die mit selbständiger Tätigkeit verbundenen Herausforderungen und Risiken diskutiert. 


Wer als Rechnungssteller für Film & Fernsehen tätig ist, trägt mehrere große Risiken, die vielen KollegInnen aber leider nicht bewußt sind. Die Gesprächsteilnehmer der Runde, darunter mehrere Juristen, waren sich einig, daß an dieser Stelle dringender Aufklärungsbedarf besteht, zumal seitens zahlreicher Produktionsfirmen versucht werde, aus Arbeitnehmern Rechnungssteller zu machen!


Im Zweifel sei eine Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte immer vorzuziehen, da die Risiken des Arbeitsnehmers wesentlich geringer seien – und in der Regel auch deutlich mehr verdient wird, wenn man alle mit der Arbeitnehmereigenschaft verbundenen Vorteile korrekt mitberechnet. Die Täuschung, daß man als Rechnungssteller "mehr in der Tasche" hat, weicht leider häufig großer Ernüchterung, wenn Ungemach in Form von Forderungen oder gar Prozessen an den Unternehmer herangetragen wird....

Es sind vor allem drei große Risikobereiche, über die sich Rechnungssteller im Klaren sein müssen.

1) Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Ersatz bei Ausfall, mangelfreie Werklieferung bei Gefahrtragung bis zur Abnahme, Beweislast, Gesundheits- und Arbeitsschutzverpflichtungen, etc. 

2) Unfallrisiko mit allen Folgen: Behandlungskosten, Reha, Wiedereingliederung in das Berufsleben, Minderung der Erwerbsmöglichkeiten, dauerhafte Versorgungserfordernis.

3) Absicherung für den Krankheits- und Pflegefall, Altersvorsorge und -absicherung

Die AGS warnt vor Beschäftigung von Assistenten als „Subunternehmern“, die selbst Rechnung stellen und dann über die eigene Rechnung, etwa des Szenenbildners oder Kameramannes mit abgerechnet werden. Assistenten sind regelmäßig als abhängige sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Lohnsteuerkarte zu beschäftigen. Sie können auch nicht in die KSK, weshalb sie ggf. als Rechnungssteller ohne jeden gesetzlichen Sozialversicherungsschutz dastehen. Insoweit empfiehlt es sich, Assistenten stets direkt vom Auftraggeber anstellen zu lassen (wie etwa im Bereich Spielfilm üblich), oder aber selbst einen Assistenten regulär anzustellen (was in vielen Fällen kaum möglich sein dürfte). Hilfsweise ist zur eigenen Entlastung denkbar, daß man der Produktion und dem Assistenten aufgibt, sich zu verständigen, falls die produktion auf Rechnungsstellung besteht. Damit ist zwar dem Assistenten nicht geholfen, aber immerhin ist dann die Produktion der Risikoträger der vermutlich nicht korrekten Beschäftigungsweise des Assistenten. Auf jeden Fall sollte man vermeiden, hier selbst das Risiko der Nachforderung seitens der Sozialversicherung und eine evtl. empfindliche Strafe – oder noch schlimmer, dauerhafte Rentenlast nach Unfall, o.ä. – tragen zu müssen!


 

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